Baum fällen — brauchen Sie dafür eine Genehmigung?

In zwei Minuten geklärt. Wir kennen die Regeln von 365 Bezirken und Gemeinden mit eigener Satzung oder Verordnung — und die unterscheiden sich stärker, als die meisten denken.

Worum geht es?
Ich suche direkt einen Betrieb

Was wir prüfen

365 Gebiete mit eigener Satzung oder Verordnung, deren Regeln wir aus dem Originaltext kennen

  • Berlin12 Gebiete13 Ortsseiten
  • Brandenburg130 mit eigener Satzungvon 392 Orten mit Regeln
  • Bremen2 Gebiete2 Ortsseiten
  • Hamburg7 Gebiete1 Ortsseite
  • Mecklenburg-Vorpommern131 mit eigener Satzungvon 724 Orten mit Regeln
  • Schleswig-Holstein83 mit eigener Satzungvon 1.106 Orten mit Regeln
  • Originaltext als PDF
  • mit Prüfdatum
  • mit zuständiger Behörde

Wann kommt mein Bundesland? Zum Fahrplan ↓

Die Flächen der Karte sind nicht einzeln per Tastatur erreichbar. Jeden Ort können Sie über das Adressfeld oben auf der Seite prüfen.

Karte der deutschen Bundesländer mit den erfassten Gebieten

Fahrplan

Land für Land – als Nächstes kommen dazu

Wir nehmen ein Bundesland erst auf, wenn wir seine Regeln aus den Originaltexten erfasst und geprüft haben. Deshalb geht es Land für Land voran – lieber gründlich als schnell.

Stand: 11.10.2026. Die Zeiträume sind geplant, nicht zugesagt – ein Land geht erst online, wenn die Prüfung abgeschlossen ist.

  1. September 2026

    • Berlin live
    • Brandenburg live
  2. live

    • Schleswig-Holstein live
  3. Oktober 2026 (aktueller Monat)

    • Hamburg live
    • Bremen live
    • Mecklenburg-Vorpommern live
  4. November 2026

    • Sachsen-Anhalt geplant
  5. ab Anfang 2027

    Alle weiteren Bundesländer

    Sachsen, Niedersachsen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland

Notdienst

Baum umgestürzt? Hilfe in Ihrer Nähe.

Betriebe mit Notdienst finden und direkt anrufen – nach Sturm, Astbruch oder wenn ein Baum zu kippen droht.

Akute Gefahr für Menschen? Sofort 112 anrufen.Auch wenn ein Baum auf einer Straße, Bahnstrecke oder Stromleitung liegt.

112

Bis der Betrieb da ist

  • Abstand halten, andere warnen
  • Fotos aus sicherer Entfernung
  • Versicherung informieren
Mehr zum Notdienst

Warum das nicht zu googeln ist

Dieselbe Kiefer, zwei Nachbargemeinden

Kiefer, 70 cm Stammumfang

Teltow

frei

Die Kiefer ist hier von der Satzung ausgenommen.

Bußgeld, wenn diese Kiefer ohne Genehmigung gefällt wirdkeins — nicht geschützt

Stahnsdorf

genehmigungspflichtig

Die Kiefer ist hier ab 60 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1,30 m Höhe.

Bußgeld, wenn diese Kiefer ohne Genehmigung gefällt wirdbis 50.000 Euro

Teltow nimmt Fichten und Kiefern ausdrücklich aus, Stahnsdorf schützt genau diese. Beide Gemeinden grenzen aneinander.

  • Die Schwelle, ab der ein Baum geschützt ist, unterscheidet sich von Ort zu Ort
  • Gemessen wird mal in 1,00 m, mal in 1,30 m Höhe
  • In Seddiner See sind Eiche, Buche und Eibe schon ab 25 cm geschützt

Das Ergebnis

Das bekommen Sie

  • Die Antwort, ob Ihr Baum geschützt ist — mit dem Schwellenwert, der für genau diesen Baum gilt.
  • Die zuständige Stelle mit Telefon, E-Mail und Link zum Online-Antrag, soweit die Behörde sie anbietet.
  • Gebühr, Unterlagen und Fällzeit, soweit erfasst — und die Satzung im Original als PDF.
Beispiel: Eiche, 120 cm Stammumfang, Pankow
Genehmigungspflichtig

Sie brauchen eine Genehmigung

Ihre Eiche in Pankow hat rund 120 cm Stammumfang. Dort ist Ihre Eiche ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1,30 m Höhe. Für die Fällung brauchen Sie eine Genehmigung.

Zuständig
Umwelt- und Naturschutzamt Pankow
Gebühr
45–760 €
Antrag
Online stellen
Fällverbot
1. März – 30. September

Das ist ein echtes Ergebnis des Checks mit den aktuellen Daten, nicht nachgebaut.

Fällzeit

Von März bis September gilt ein Fällverbot

Das Verbot gilt bundesweit nach § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG — unabhängig davon, was die örtliche Satzung regelt.

Eine Genehmigung braucht Vorlauf. Stellen Sie den Antrag deshalb nicht erst kurz vor dem geplanten Termin.

  1. Januar: kein bundesweites Fällverbot
  2. Februar: kein bundesweites Fällverbot
  3. März: Fällverbot
  4. April: Fällverbot
  5. Mai: Fällverbot
  6. Juni: Fällverbot
  7. Juli: Fällverbot
  8. August: Fällverbot
  9. September: Fällverbot
  10. Oktober: kein bundesweites Fällverbot (aktueller Monat)
  11. November: kein bundesweites Fällverbot
  12. Dezember: kein bundesweites Fällverbot
  • März bis September: Fällverbot nach § 39 BNatSchG
  • Oktober bis Februar: kein bundesweites Fällverbot — Genehmigung und Artenschutz gelten trotzdem

Einzelne Gemeinden haben eigene, abweichende Fristen — der Check nennt sie.

Für Bäume auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ sieht das Bundesrecht eine Ausnahme von diesem Verbot vor. Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Stand: 16.09.2026, Quelle: § 39 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG; § 44 BNatSchG

Häufige Fragen

Was Hausbesitzer vor dem Antrag wissen wollen

Was kostet eine Fällgenehmigung?

Die Gebühr legt die zuständige Behörde fest; sie ist von Ort zu Ort verschieden. Der Check nennt die Höhe, wo sie bekannt ist. Wo nicht, sagt er, ob Ihr Antrag gebührenpflichtig ist, soweit das erfasst ist.

Mein Baum ist krank oder droht umzustürzen — gilt das auch?

Bei Gefahr in Verzug dürfen Sie in allen Berliner Bezirken und acht erfassten Brandenburger Gebieten sofort handeln. Die Fällung muss dann unverzüglich bei der Behörde angezeigt werden. In sieben Gebieten muss außerdem das Holz einige Tage zur Kontrolle liegen bleiben. Abgestorbene Bäume behandeln die Satzungen unterschiedlich. Was an Ihrem Ort gilt, steht im Ergebnis des Checks.

Muss mein Nachbar zustimmen?

Der Check prüft nur die Baumschutzregeln, nicht das Nachbarrecht. Den Antrag stellt, wem der Baum gehört, oder wer eine Vollmacht hat.

Wie lange dauert der Antrag?

Das ist von Ort zu Ort verschieden, und für die meisten Gebiete kennen wir keine Frist. Wo die Behörde eine nennt, steht sie im Ergebnis.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld sein kann, ist von Gebiet zu Gebiet verschieden; wo die Satzung einen Rahmen nennt, steht er im Ergebnis des Checks. Unabhängig von einer Genehmigung gilt der Artenschutz nach § 44 BNatSchG uneingeschränkt: Vor jeder Fällung ist zu prüfen, ob der Baum Nester, Höhlungen oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben.

Gilt der Check auch für Hecken und Sträucher?

Nein, der Check prüft nur Bäume. Mehrere Satzungen schützen aber auch Hecken und Sträucher — etwa Teltow ab 10 m² Grundfläche und Hennigsdorf ab 2 m Höhe und 20 m² Fläche. Die Ausnahme für gärtnerisch genutzte Grundflächen vom bundesweiten Fällverbot gilt für Hecken und Sträucher nicht.

Alle Fragen ansehen

Die Antworten stützen sich auf die erfassten Satzungen und Verordnungen. Für das Bundesrecht gilt: Stand: 16.09.2026, Quelle: § 39 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG; § 44 BNatSchG

Für Baumpflegebetriebe

Sie sind Baumpflegebetrieb?

Baumato ist neu. Wir bauen ein Verzeichnis auf, das Hausbesitzer über den Genehmigungsweg findet — nicht über ein Preisvergleichsformular.

  • Eintrag kostenlos — Basis kommt ohne Abo aus
  • Anfragen aus Ihrer Umgebung
  • Bezahlte Pakete jederzeit zum Ende der bezahlten Laufzeit kündbar

Unsere Angaben stammen aus den Original-Satzungen und -Verordnungen der Städte, Gemeinden und Landkreise. Zu jedem Gebiet nennen wir Fundstelle und Prüfdatum und verlinken den Text im Original. Schutzgebiete und Naturdenkmale erkennt der Check nicht selbst – wo sie die Antwort ändern, fragt er nach oder verweist auf die Behörde. Die Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Wer steckt hinter Baumato?

Wer einen Baum fällen oder pflegen lassen möchte, steht zuerst vor einer Frage: Darf ich das? Baumato beantwortet sie anhand der örtlichen Baumschutzsatzung – und zeigt danach die Betriebe, die die Arbeit machen.

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